Dieses Dokument wird empfohlen, um MitarbeiterInnen nachweislich auf ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie der allgemeinen Geheimhaltungspflichten hinzuweisen.
Die Seite 2 „Merkblatt Datenschutz für MitarbeiterInnen“ nimmt Bezug auf die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie keinen DSB bestellt haben, nennen Sie eine andere Stelle als Ansprechpartner, z.B. die Personalabteilung oder den Chef / die Chefin.
Tipp: Dubletten-Dokumentation vermeiden.
Prüfen Sie den Bedarf für dieses Dokument bitte intern oder in Abstimmung mit Ihrer DSB, denn ggf. sind -wenn vorhanden- die Formulierungen zu Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten in Ihrem betrieblichen Standard-Arbeitsvertrag bereits hinreichend enthalten.