Das Dokument "Verpflichtung auf das Datengeheimnis" hier in einer Fassung für Berater Freiberufler die im medizinischen Umfeld tätig sind und auf den StGB § 203 mit verpflichtet werden sollen.
Hinweis: Personen die von Berufs wegen schon dem StGB § 203 unterliegen brauchen dies NICHT zusätzlich ausfüllen.